Stand: 17.05.2023
Über die Checklisten-API (CL-API) werden die taxonomischen Referenzlisten (Checklisten), welche die Grundlage für die bundesweiten Roten Listen bilden, sowie die Konzeptbeziehungen zwischen den Checklisten für die Öffentlichkeit in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt. Die CL-API ermöglicht einen Zugriff auf die Datenbank des Checklisten-Systems, das für die Pflege der Checklisten genutzt wird.
Der Betreiber des Checklisten-Systems und der CL-API ist das im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz agierende Rote-Liste-Zentrum (RLZ). Die CL-API wurde in Zusammenarbeit mit NFDI4Biodiversity entwickelt.
Die Nutzung der CL-API steht grundsätzlich allen Privatpersonen oder Institutionen offen. Für die Nutzung wird keine Gebühr erhoben und es ist keine Registrierung erforderlich.
Die über die CL-API abfragbaren Daten dürfen nach den Bestimmungen der Creative Commons Namensnennung 4.0 CCBY weitergegeben werden.
Die allgemeine Nutzung von Daten der CL-API soll wie folgt zitiert werden:
Bundesamt für Naturschutz (BfN) Hrsg. (o. D.): Checklisten-API (CL-API), Webschnittstelle zum Checklisten-System – Checklisten der in Deutschland vorkommenden Taxa von Tieren, Pflanzen und Pilzen. Abgefragt unter https://checklisten.rotelistezentrum.de/api/public/swagger-ui am [Datum].
Weitere Zitationsvorschläge bei spezifischer Nutzung (z. B. einzelne Taxa oder Checklisten) werden bei der Ausgabe von Daten mitausgegeben.
Nutzende dürfen die CL-API nur im Sinne dieser Nutzungsvereinbarung verwenden.
Der Betreiber unternimmt alle Anstrengungen, die CL-API so stabil und zuverlässig wie möglich anzubieten. Er übernimmt jedoch keine Verpflichtung, dass die CL-API zu jeder Zeit oder zeitlich unbegrenzt zur Verfügung steht und verwendet werden kann. Der Betreiber der CL-API behält sich bei Überlastung der CL-API vor, den Zugang zur CL-API vorübergehend einzuschränken. Er haftet nicht für Schäden, die den Nutzenden dadurch entstehen, dass der Dienst nicht verfügbar ist oder eingestellt wird.
Änderungen dieser Nutzungsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Etwa ungültige Bestimmungen dieser Vereinbarung berühren ihre Wirksamkeit insgesamt nicht.